Bargeldmeldepflicht
Wer im geschäftlichen Verkehr Bargeld von mindestens 10.000 Euro entgegennimmt oder zahlt, muss dies unter bestimmten Voraussetzungen dem zuständigen Finanzamt melden. Betrifft auch Edelmetallgeschäfte, wenn die Zahlung in bar erfolgt.
Grenzüberschreitende Bargeldtransporte innerhalb der EU unterliegen eigenen Meldegrenzen (oft 10.000 Euro). Verstöße können zu Einziehung und Strafverfahren führen.